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Wir sind bereit, für die Energiewende Opfer zu bringen, aber wir wollen dafür nicht geopfert werden!

Ausschlusswirkung der WKA-Vorranggebiete ist aufgehoben

Die Regionalversammlung Südhessen hat am 8. Dezember beschlossen, dass in ihrem Planungsbereich der erste Flächenbeitragswert nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht ist. Dieser Beschluss war verbunden mit einer ersten Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE), mit der Vorrangflächen für den Bau von Windkraftanlagen (WKA) ausgewiesen worden sind.

Die Konsequenz dieser Zielerreichung verblüfft: Die Ausschlusswirkung der Vorrangflächen wird aufgehoben, die hessischen Kommunen werden künftig - natürlich unter Beachtung einer ganzen Reihe von Rahmenbedingungen - wieder in eigener planerischer Hoheit Standorte für WKA auch außerhalb der Vorrangflächen entwickeln und ausweisen können.

Was bedeutet das für Dorndiel?

Dadurch das nun Windkraftanlagen nicht mehr zwingend auf zuvor ausgewiesenen Vorrangflächen errichtet werden müssen, können nun die Gemeinden in Südhessen ihre Anlagen frei auf ihren Flächen planen und errichten. Dies gilt natürlich nur unter Beachtung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen.


Bei einer Untersuchung der „Windhöfigkeit“ im Stadtgebiet von Groß-Umstadt und Schaafheim wurden jeweils Flächen definiert, in denen sich eine Errichtung von Windkraftanlagen lohnen könnte. Diese Flächen sind in der Grafik hellblau und gelb (ehemalige Vorrangflächen) dargestellt.

Wie ersichtlich, vergrößert sich nun die Fläche, auf denen Windkraftanlagen errichtet werden dürfen enorm!

Theoretisch könnten nun auch Anlagen im Nord-westen von Dorndiel errichtet werden. Hier greift allerdings nun eine Klausel, in der "Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010":

"Umfassung von Ortschaften

Umfassungen von Ortschaften entstehen, wenn Ortschaften durch Potenzialflächen in einem Abstand von weniger als 4 km umstellt werden und so eine besondere Bedrängungswirkung entsteht.

Diese Umfassung kann vermieden werden, wenn der freie Blick (180 Grad) vom äußeren Rand der Wohnbebauung einer Ortschaft in die Landschaft ohne Windenergieanlagen von mindestens 60 Grad möglich ist und der Umfassungswinkel unter 120 Grad beträgt... /ff"

Die hellblaue Fläche westlich der von Hessenforst geplanten Anlagen ist vom Gelände schwer zu bebauen. Eine Errichtung am zum Teil extrem abschüssigen Gelände würde sehr hohe Kosten für die Erschließung und die Gründung (Fundament) der Anlagen verursachen.

Für die Stadt Groß-Umstadt werden nun allerdings die Flächen südlich und südwestlich der Kernstadt von Interesse. Das Gelände ist eben und von der Bundesstraße 45 leicht zu erschließen.