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Wir sind bereit, für die Energiewende Opfer zu bringen, aber wir wollen dafür nicht geopfert werden!

Geplante Windkraftanlagen der Stadt Groß-Umstadt

(Von der Weinstadt zur Windstadt!)


Am 10.07.2014 wurde folgender Artikel mit dem Titel „Frühzeitige Bürgerbeteiligung lohnt - Ergebnisse tragen jetzt Früchte“ in der Presse veröffentlicht.

Der Artikel der SPD-Groß-Umstadt hatte folgenden Inhalt:




Im Oktober 2012 hatte die Raibacher SPD alle Bürger zur Diskussion zum Thema Windkraft eingeladen. Etwa 40 Bürger waren gekommen und hatten zusammen einige Thesen erarbeitet. Die wichtigsten 4 Forderungen waren:

  1. Der Wald soll erhalten bleiben. 
  2. Keine weiteren Atom- und Kohlekraftwerke und trotzdem Strom. 
  3. Keine Windräder in Hör und Sichtweite. 
  4. Abstand 1200 m zur Bebauung. 

Diese Punkte wurden anschließend von den SPD Vertretern sehr ernst genommen und in der politischen Diskussion noch weiter entwickelt. Mit einer breiten Mehrheit wurden jetzt beschlossen:

  1. mind. 1200 m Abstand zu Siedlungsflächen.
  2. 3 WEA Standorte bis max. 400 m südlich zur Landesstraße L 3413.
  3. Zur Erschließung möglichst keine Inanspruchnahme der Hauptwanderwege die das Gebiet im Westen und Süden begrenzen.
  4. Minimaler Eingriff in den Naturraum.
  5. Berücksichtigung vorhandener Windbruchflächen.
  6. Möglichkeit der wirtschaftlichen Beteiligung der Bürger, „Bürgerwindpark“.
  7. Höhe der wirtschaftlichen Erträge für die Stadt.

Wie wichtig diese Forderungen waren, konnte in der letzten Energieausschusssitzung verfolgt werden. Dort wurde ein entsprechendes Konzept vorgestellt, die diese Forderungen erfüllt. Besonders für Dorndiel erweist sich dies nun als Gold wert, so (der damalige) Vorsitzender Matthias Kreh. Ein ins Gespräch gebrachtes Windrad in einer Entfernung von nur 1000 m, genau in der Hauptwindrichtung, wäre nicht nur eine optisch Beeinträchtigung, es wäre auch an vielen Tagen im Jahr gut zu hören!


 

2013 wurde ein „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Groß-Umstadt“ von „INFRASTRUKTUR & UMWELT – Professor Böhm und Partner“ erstellt. In diesem Konzept werden die Flächenpotentiale der Teilräume I bis VII erläutert und die Vor- und Nachteiler dargestellt: 

Daten: https://www.faz.net/aktuell/windraeder-in-hessen-wo-koennte-in-ihrer-naehe-das-naechste-stehen-18117707.html und Folien aus „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Groß-Umstadt“


Teilraum I nordöstlich des Stadtteils Raibach und umfasst das Gebiet des Binselbergs
Teilraum II umfasst das Gebiet nördlich und südlich der Verbindungsstraße zwischen Raibach und Dorndiel (L3415)
Teilraum III Gebiet rund um die „Alte Höhe“
Teilraum IV erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung an der östlichen Gemarkungsgrenze (Heubach), südlich von Teilraum II und östlich von Teilraum III.
Teilraum V südöstlichen Rand des Gemarkungsgebiets (Heubach)
Teilraum VI südlich von Heubach, östliche von Teilraum V
Teilraum VII etwas abseits der anderen betrachteten Teilräume in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet südwestlich der Kernstadt

In der Zusammenfassung werden die Teilräume II, IV und VII mit „für die Windenergienutzung interessant erscheinen“ benannt. Die Teilräume I, III, V und VI scheinen den Gutachtern nach der ersten Bewertung weniger gut geeignet.

Im weiteren Verlauf des Dokuments werden Leitlinien der Stadt für die Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzept aufgeführt. Hier wurde unter anderem folgendes festgehalten:

Generelle Nutzung Die Stadt setzt sich dafür ein, dass die Windenergiepotenziale in Groß-Umstadt in angemessener Weise genutzt werden können. Zu diesem Zweck wird die Stadt den Regionalplan Wind unterstützten.
Vorrangflächen auf stadteigenen Flächen Die Stadt setzt sich dafür ein, dass im Regionalplan Windvorrangflächen möglichst auf stadteigenen Flächen ausgewiesen werden, so dass die Stadt den Bau von Windenergieanlagen aktiv steuern und im Falle des Baus von Windenergieanlagen finanziell profitieren kann.
Abstandsregelung Die Stadt setzt sich dafür ein, dass beim Bau neuer Windenergieanlagen mind. 1.200 m Abstand zu geschlossenen Siedlungen eingehalten werden.
Ausschluss bestimmter Teilflächen Die Stadt setzt sich dafür ein, dass im Regionalplan die Teile des Stadtgebietes, die in besonderem Maße der landschaftsgebundenen Erholung dienen (insbesondere, Rödelshäuschen / Alte Höhe (Teilraum III)), nicht als Windvorrangflächen ausgewiesen werden.

Interessanter Weise befinden sich geplante Windkraftanlagen im Teilraum II in unmittelbarer Nähe (Luftlinie ca. 350m) zum Rödelshäuschen! Eines der drei WKAs ist direkt an der Wegstrecke von der großen Weggabelung zum Rödelshäuschen geplant.


Nach der Umrüstung der bestehenden Radaranlagen hat die Deutsche Flugsicherung nun den Radius um die Radaranlagen von 15 km auf 7 km verringert. Dies macht nun eine Errichtung von Windkraftanlagen um Dorndiel möglich. (Siehe Seite „Windparks“)

Die Stadt Groß-Umstadt plant nun zusammen mit der Firma ProReo aus Groß-Umstadt im Waldgebiet (https://proreogmbh.de/windenergie/) nahe des „Rödelshäuschen“ den Bau von drei Windkraftanlagen. Die Positionen der Windkraftanlagen wurden an den äußeren nord-östlichen Rand der Vorrangflächen 2-95 gewählt. Damit wird der geringst mögliche Abstand zu Dorndiel und zugleich der größte Abstand zum Stadtteil Heubach bei der Errichtung der Windkraftanlagen umgesetzt.

Die genauen Anlagentypen wurden am Bürgerinformationsabend in Dorndiel (am 19.09.2023) nicht bekannt gegeben. Bisher wurden lediglich folgende Daten im Rahmen der Veranstaltung  veröffentlicht:

Leistungsklasse 6 - 7 MW
Nabenhöhe 162m - 175m
Rotordurchmesser 163m - 175m
Gesamthöhe 246m - 265m
Energieertrag pro WKA
ca. 16GWh

Für die Errichtung der Windkraftanlagen müssen umfangreiche Rodungen für die Stellflächen, für die Arbeitsflächen und für die Zufahrtswege durchgeführt werden (insgesamt ca. 1 Hektar pro Windkraftanlage). Ein tiefgreifendes Fundament für jede Windkraftanlage muss gegossen werden, um die statische Stabilität zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Starkstromleitungen quer durch den Wald bis zur B45 nahe Höchst / Hetschbach verlegt werden, was zu weiteren Rodungen führen wird. Hier soll laut Sprecher der Firma Entega ein Umspannwerk errichtet werden. (in der Grafik nicht dargestellt)

Daten: https://www.faz.net/aktuell/windraeder-in-hessen-wo-koennte-in-ihrer-naehe-das-naechste-stehen-18117707.html und Folien aus der Informationsveranstaltung der Stadtverwaltung Groß-Umstadt

Während der Errichtung der Windkraftanlage müssen die sehr langen Rotorblätter der Anlage in der Nähe der Landstraße L3413 auf einen "Selbstfahrer" umgeladen werden, der die Rotorblätter an die Windräder transportiert. Für die Umladung ist ein "geeigneter Umladeplatz notwendig". Wo dieser Platz geplant ist, und ob hierfür weitere Bäume gerodet werden müssen, ist ebenfalls nicht bekannt.

Umgesetzt wird dieses Projekt in Kooperation mit den Firmen ENTEGA Regenerativ und ProReo.

Brisant hier ist, dass der Geschäftsführer der Firma ProReo zugleich der Fraktionsvorsitzende der CDU in der Stadtverordnetenversammlung ist. Eine unabhängige objektive Betrachtung der Planung seitens der Stadt Groß-Umstadt ist hier fragwürdig und es herscht ein klarer Interessenskonflikt. Durch die Doppelfunktion als Fraktionsvorsitzender und ProReo Geschäftsführer ist die Unabhängigkeit der gesamten CDU Stadtratsfraktion gefährdet und das Prinzip der unabhängigen Meinungsfindung und Entscheidungsfindung gefährdet.

Weiterhin gibt zum Nachdenken, weshalb alle geplanten Anlagen an der äußersten östlichen Grenze des Vorranggebiets "2-95" errichtet werden sollen. Liegt es etwa daran, dass der damals bei der Planungszeitraum amtierende Bürgermeister und auch Stadtverordnete Bürger des Stadtteils Heubach im Entscheidungsgremium waren bzw. sind?